Hintergrund
Jacques und Janine Huvig waren Rentner, die zuvor ein Geschäft für Gemüse und Früchte geführt hatten. Die Polizei hörte in Zusammenhang mit mutmaßlichen finanziellen Unregelmäßigkeiten in Bezug auf ihre Verkäufe ihr Telefon ab und zeichnete ihre Gespräche auf.
Die Befugnisse der Polizei, diese Abhörmaßnahmen durchzuführen, waren nahezu unbegrenzt. Das Fehlen rechtlicher Einschränkungen bedeutete, dass die Polizei nahezu für alles und für unbegrenzte Dauer eine Genehmigung zum Abhören bekam und anschließend die Aufzeichnungen für immer aufbewahren konnte.
Herr und Frau Huvig argumentierten, die umfangreichen Befugnisse der Polizei, ihre Gespräche zu überwachen, habe ihr Recht auf Privatleben verletzt.