Hintergrund
Im Jahr 1995 erlitt Savjeta Vukota-Bojić Kopf- und Wirbelsäulenverletzungen, als sie von einem Motorrad angefahren wurde.
Die Meinungen des ärztlichen Fachpersonals über ihre künftige Arbeitsfähigkeit gingen auseinander.
Vor dem Unfall war Vukota-Bojić Friseurin. Wie alle Erwerbstätigen in der Schweiz hatte sie eine obligatorische Unfallversicherung. Doch Vukota-Bojićs Versicherungsgesellschaft (eine öffentliche Einrichtung) wollte, dass sie weitere Untersuchungen durchführen lässt. Medizinische Sachverständige stellten fest, dass sie voll arbeitsfähig war.
Es folgte ein langer Rechtsstreit zwischen Vukota-Bojić und der Versicherungsgesellschaft, der mehrere Jahre dauerte und zu Gerichtsterminen und noch mehr medizinischen Untersuchungen führte.
Während des Streits beauftragte die Gesellschaft privat ermittelnde Personen, um Vukota-Bojić heimlich zu verfolgen, nachdem sie sich weigerte, sich einer Untersuchung zu unterziehen. Es wurde ein Bericht über ihre Aktivitäten zusammengestellt. Die Gesellschaft verweigerte Vukota-Bojić ursprünglich Leistungen, zum Teil wegen des Inhalts des Berichts.
Vukota-Bojić fühlte sich verletzt, als sie von den heimlichen Filmaufnahmen erfuhr. Sie verlangte Entschädigung und die Vernichtung der Überwachungsfallakte.
Im Jahr 2010 entschied ein schweizerisches Gericht, dass die Überwachung rechtmäßig und die Akte ein gültiger Beweis war.