Hintergrund
In zahlreichen Fällen, die dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vorgelegt wurden, beschwerten sich die Beschwerdeführer über eine überlange Verfahrensdauer in Litauen.
Eine dieser Beschwerden wurde von dem Geschäftsmann Donatas Šulcas eingereicht. Als Herr Šulcas in einen Rechtsstreit involviert war, benötigten die litauischen Gerichte acht Jahre und neun Monate, um ein abschließendes Urteil zu fällen.