Hintergrund
Mehrere Jahre lang war Jaroslav Červenka immer wieder in einem psychiatrischen Krankenhaus. Er hatte ein Alkoholproblem, das demenzähnliche Symptome verursachte.
Im Jahr 2005 entzog ein Gericht Červenka die Geschäftsfähigkeit. Es entschied, dass er nicht in der Lage war, selbst rechtsgültige Entscheidungen zu treffen.
Červenka versuchte, seine Geschäftsfähigkeit zurückzubekommen, doch seine Anträge wurden stets abgelehnt.
Im Februar 2011, nachdem Bedenken wegen der Verschlechterung seines Gesundheitszustands aufkamen, entschied eine gerichtlich bestellte Sachwalterin, dass Červenka nicht mehr fähig war, für sich selbst zu sorgen, und dass er deshalb in einem Pflegeheim untergebracht werden sollte.
Červenka protestierte gegen seine Unterbringung in dem Heim, das er nicht verlassen durfte. Er sagte, dass er gegen seinen Willen festgehalten wurde – doch die Behörden ignorierten ihn.
Schließlich schaltete sich in Červenkas Namen ein Menschenrechtsanwalt ein und forderte seine Freilassung. Nach Ansicht des Rechtsanwalts war Červenkas Zwangsaufenthalt in dem Heim rechtswidrig.
Die tschechischen Gerichte weigerten sich, auf die Beschwerde zu reagieren, weil Červenka die Geschäftsfähigkeit fehlte, um einen Anwalt damit zu beauftragen, für ihn zu arbeiten.
Im September 2011 beendete Červenkas Sachwalterin plötzlich den Vertrag mit dem Pflegeheim. Červenka konnte dieses schließlich verlassen.