Hintergrund
Dutzende von Fällen wegen übermäßiger Verfahrensdauer in Deutschland wurden beim Straßburger Gerichtshof eingereicht.
Ein Beispiel war der Fall Rüdiger Rumpf. Herr Rumpf führte ein Personenschutzunternehmen. Er stellte einen verwaltungsrechtlichen Antrag, der für das Führen seines Unternehmens unerlässlich war und der später zu einer Anfechtungsklage führte.
Es dauerte jedoch 13 Jahre und 5 Monate, bevor sein Fall schließlich abgewiesen wurde. Obwohl die Niederlage in seinem Fall ihn auch Geld gekostet hatte, verursachten auch die Verfahrensdauer und die daraus resultierende Unsicherheit einen signifikanten Schaden für Herrn Rumpf.