Wagner und J.M.W.L. gegen Luxemburg  | 2007

Schutzbedürftiges Kind wurde die volle Adoption verweigert, weil ihre neue Mutter alleinstehend war

... in einem solchen Fall ist das Kindeswohl von vorrangiger Bedeutung...

Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, Juni 2007

Hintergrund

J.M.W.L. wurde 1993 in Peru geboren. Sie war noch ein Baby, als ihre biologische Mutter starb. Sie wurde von der verbleibenden Familie aufgenommen, aber misshandelt. Das Kind wurde schließlich in staatliche Obhut genommen und in ein Kinderheim gebracht.

Jeanne Wagner ist Mutter von vier Kindern und lebt in Luxemburg. Als J.M.W.L drei Jahre alt war, beschloss Jeanne sie zu adoptieren. Jeanne verbrachte mehrere Wochen in Peru und erfüllte in Kooperation mit einer internationalen Agentur alle nationalen gesetzlichen Auflagen. Der Adoption wurde im November 1996 von einem peruanischen Gericht stattgegeben.

J.M.W.L. und ihre neue Mutter reisten zurück nach Luxemburg.

Die Luxemburger Gerichte weigerten sich jedoch, die volle Adoption einzutragen mit der Begründung, diese sei nach geltendem luxemburgischem Recht für eine alleinstehende Frau nicht möglich.

Somit hatte J.M.W.L. keinerlei Verbindung mehr mit ihrer peruanischen Familie, aber keinen Ersatz dieser Familie durch eine vollständige Verbindung mit ihrer Adoptivmutter in Luxemburg. Dies schuf ernste Probleme, insbesondere weil dem Kind die luxemburgische Staatsbürgerschaft verweigert wurde und es keinen gesetzlichen Schutz genoss, der ihr ermöglichen würde, vollständig in ihre Adoptivfamilie integriert zu werden.

Urteil des EGMR

Der Straßburger Gerichtshof entschied, das Kindeswohl müsse in einem Fall wie diesem Vorrang genießen.

Die Entscheidung der luxemburgischen Gerichte hätte die tatsächliche Situation außer Acht gelassen, i.e. dass sich ein Kind durch die unerwartete Verweigerung einer vollen Adoption in einem rechtlichen Vakuum befand. Im vorliegenden Fall sei die Entscheidung diskriminierend gewesen und das Recht auf Familienleben verletzt worden.

Nachbereitung

Im Dezember 2007 erkannten die luxemburgischen Gerichte die volle Adoption von J.M.W.L durch Jeanne Wagner an.

Das luxemburgische Berufungsgericht schuf einen Präzedenzfall für alle nachfolgenden Fälle. Es erklärte, einer Person könne die volle Adoption eines Kindes nicht mit der Begründung verweigert werden, sie sei alleinstehend.

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