Ciubotaru gegen Republik Moldau  | 2010

Reformen zur Abschaffung der unangemessenen Kontrolle der Regierung im Hinblick auf die eingetragene ethnische Abstammung

Hintergrund

Zu sowjetischer Zeit wurden die meisten Menschen in Moldawien systematisch als Personen mit moldawischer Abstammung eingetragen.

Mihai Ciubotaru ist Schriftsteller und Professor für Französisch. Er lebte in Chisinau. Seine Eltern wurden in einem Gebiet geboren, das damals zu Rumänien gehörte. Später wurde dieses Gebiet jedoch Teil der Sowjetunion und liegt nun in der heutigen Republik Moldau. Herr Ciubotaru und seine Eltern wurden alle von den sowjetischen Behörden als ethnische Moldauer eingetragen.

2002 beantragte Herr Ciubotaru, seine Eintragung von „Moldawisch” zu „Rumänisch” zu ändern. Sein Antrag wurde sowohl von den staatlichen Stellen als auch den Gerichten abgelehnt. Begründet wurde dies mit dem Hinweis, die Eltern von Herrn Ciubotaru seien nicht als rumänisch-stämmig eingetragen gewesen. Laut den Behörden stehe Herrn Ciubotaru kein Weg offen, diese Dokumente anzufechten und eine andere Identität eintragen zu lassen.

Urteil des EGMR

Der Gerichtshof entschied, Herr Ciubotaru habe eindeutige Verbindungen zur rumänischen Volksgruppe. Gemäß moldawischem Recht werde jedoch seine ethnische Zugehörigkeit durch die Unterlagen seiner Eltern bestimmt. Dies verleihe Herrn Ciubotaru eine Identität, die auf einer vorherigen staatlichen Politik basiere, die er nicht anfechten könne. Unter diesen Umständen hätten es die moldawischen Behörden versäumt, sein Recht auf Privatleben zu sichern.

Nachbereitung

2012 änderte das moldawische Parlament das Gesetz. Es entschied, dass, sobald eine Person das Alter von 16 Jahren erreicht hat, ihre ethnische Zugehörigkeit ihrem Antrag entsprechend eingetragen wird. Informationen auf Geburtsurkunden und anderen Dokumenten können ebenfalls auf Antrag einer Person geändert werden.

Das Gerichtsverfahren von Herrn Ciubotaru wurde wiederaufgenommen, und die moldawischen Gerichte entschieden zu seinen Gunsten. Das Gericht wies die Behörden an, die ethnische Zugehörigkeit auf seiner Geburtsurkunde in „Rumänisch" zu ändern.

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