Folgemaßnahmen
Die beispiellose und erfolgreiche Anwendung des Vertragsverletzungsverfahrens zeigt, dass unsere Mitglieder diese Verpflichtung sehr ernst nehmen.
Generalsekretärin des Europarates, Marija Pejčinović Burić
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs forderte das Ministerkomitee Aserbaidschan auf, Mammadow unverzüglich freizulassen.
In einem zweiten Urteil im November 2017 stellte der Europäische Gerichtshof fest, dass Mammadows Prozess in Aserbaidschan wegen derselben strafrechtlichen Beschuldigungen, welche der Gerichtshof in seinem Urteil von 2014 kritisiert hatte, ebenfalls gegen seine Rechte verstieß.
Im darauffolgenden Monat verwies das Ministerkomitee des Europarates Mammadows Fall an den Europäischen Gerichtshof und ersuchte diesen, zu prüfen, ob Aserbaidschan seine Verpflichtung zur Umsetzung des Gerichtshofsurteils von 2014 verletzt hat. Mammadow blieb trotz der wiederholten Aufrufe des Komitees an Aserbaidschan, ihn freizulassen, in Haft.
Dies war das erste Mal, dass der Europarat dieses Verfahren gegen einen Mitgliedsstaat eingeleitet hatte.
Aserbaidschan ließ Mammadow im August 2018 frei, während der Europäische Gerichtshof seinen Fall prüfte. Allerdings wurde die Verurteilung nicht aufgehoben und Mammadow litt weiterhin unter schwerwiegenden persönlichen und beruflichen Folgen.
Im Mai 2019 bestätigte der Europäische Gerichtshof, dass Aserbaidschan sein Urteil von 2014 in Mammadows Fall nicht vollständig umgesetzt hatte.
Der Gerichtshof unterstrich, dass die Maßnahmen der Behörden durch unangemessene Absichten motiviert gewesen seien, die im Gegensatz zur Menschenrechtskonvention stehen, und dass Aserbaidschan den negativen Folgen, unter denen Mammadow litt, ein Ende setzen müsse.
Als Reaktion auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs prüfte Aserbaidschans Oberster Gerichtshof Mammadows Fall erneut und hob seine Verurteilung im April 2020 auf. Das Ministerkomitee schloss den Fall daraufhin ab.
Das Komitee überwacht weiterhin eine Reihe von Fällen gegen Aserbaidschan, welche die willkürliche Festnahme und Inhaftierung von Regierungskritikern, Aktivisten der Zivilgesellschaft und Menschenrechtsaktivisten betreffen.