Costa und Pavan gegen Italien |2013

Verbot von medizinisch unterstützter Fortpflanzung für gesunde Träger schwerer Erbkrankheiten aufgehoben

Im Rahmen von Artikel 8 der Konvention hat der Gerichtshof . . . ein Recht auf Achtung der Entscheidung, genetische Eltern zu werden, anerkannt.

Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, Februar 2013

Hintergrund

Nach der Geburt ihrer Tochter im Jahr 2006 erfuhren Rosetta Costa und Walter Pavan, dass sie gesunde Träger der Erbkrankheit Mukoviszidose sind. Das Baby wurde mit der Krankheit geboren, die vor allem die Lunge betrifft. 

Das Paar wollte seine Familie vergrößern. Doch als Costa 2010 erneut schwanger wurde, zeigten Tests, dass der Fötus von Mukoviszidose betroffen ist. Sie beschlossen, die Schwangerschaft medizinisch bedingt zu unterbrechen.  

Costa und Pavan begannen mit der Suche nach anderen Optionen, darunter medizinisch unterstützte Fortpflanzung, allgemein bekannt als In-vitro-Fertilisation (IVF), und die sogenannte Präimplantationsdiagnostik (PID), die ihnen ein Screening und die Auswahl eines Embryos ermöglichen würde, der nicht von der Krankheit betroffen ist. 

Doch zum damaligen Zeitpunkt stand medizinisch unterstützte Fortpflanzung nach italienischem Recht nur sterilen oder unfruchtbaren Paaren zur Verfügung und seit 2008 Paaren, bei denen der Mann Träger einer sexuell übertragbaren Viruserkrankung wie HIV oder Hepatitis ist. Es gab ein allgemeines Verbot von PID.

Costa und Pavan hatten daher keinen Zugang zu der Behandlung, die sie benötigten.  

Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Der Europäische Gerichtshof stellte fest, dass das italienische Recht in diesem Bereich widersprüchlich ist. 

Auf der einen Seite sei das Screening von Embryos verboten, einer Technik, die es ermöglichte, nur diejenigen für die Implantation auszuwählen, die nicht von Mukoviszidose betroffen sind, während auf der anderen Seite die Abtreibung eines Fötus, der von derselben Erkrankung betroffen ist, erlaubt sei.  

Dies bedeutete, dass die einzige Möglichkeit für Costa und Pavan darin bestand, auf natürlichem Weg eine Schwangerschaft einzuleiten und diese dann zu unterbrechen, wenn die Tests zeigen, dass der Fötus nicht gesund ist. 

Dies verstieß gegen Costas und Pavans Menschenrechte.

Folgemaßnahmen 

Infolge des Urteils des Europäischen Gerichtshofs konnten Costa und Pavan in Italien einen Gerichtsbeschluss erwirken, der es ihnen gestattete, sich medizinisch unterstützter Fortpflanzung zu unterziehen.

Im Jahr 2015 stellte das italienische Verfassungsgericht fest, dass bestimmte Absätze des Gesetzes über medizinisch unterstützte Fortpflanzung, die für Costas und Pavans Fall relevant sind, verfassungswidrig sind. Dies bedeutete, dass das Verbot aufgehoben wurde. Gesunde Träger schwerer Erbkrankheiten, darunter Mukoviszidose, haben letztendlich Zugang zu der Behandlung, die sie benötigen.

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