Hintergrund
Der frühere litauische Präsident, Rolandas Paksas, wurde 2004 durch ein Amtsenthebungsverfahren aus dem Amt entfernt. Es handelt sich um ein parlamentarisches Verfahren, das es ermöglicht, den Staatschef zu entlassen, wenn er gegen die Verfassung des Landes verstößt.
Litauens Verfassungsgericht stellte unter anderem fest, dass Paksas einem ausländischen Geschäftsmann unrechtmäßig die Staatsbürgerschaft verliehen hatte, um ihn für die Unterstützung seines Wahlkampfs zu entlohnen. Ein weiterer Vorwurf gegen ihn lautete, dass er derselben Person ein Staatsgeheimnis mitgeteilt habe, indem er sie warnte, dass die Behörden gegen sie ermittelten.
Trotz seiner Amtsenthebung beschloss Paksas, bei der Präsidentschafts-Neuwahl zu kandidieren.
Doch vor der Abhaltung der Wahlen änderte das Parlament das Gesetz, um jede Amtsperson, die des Amtes enthoben wurde, daran zu hindern, sich vor Ablauf von mindestens fünf Jahren zum Präsidenten wählen zu lassen. Paksas wurde die Kandidatur untersagt.
Litauens Verfassungsgericht erklärte, dass der Ausschluss gemäß der Verfassung des Landes zulässig sei, jedoch nicht die Fünfjahresfrist – es war stattdessen der Auffassung, dass das Verbot dauerhaft gelten sollte.
Das Parlament änderte auch das Gesetz über die Parlamentswahlen, um jede Amtsperson, die durch ein Amtsenthebungsverfahren aus dem Amt entfernt wurde, von einer Mitgliedschaft auszuschließen.