Paksus gegen Lituaen | 2011

Verfassung geändert, nachdem früherer Präsident lebenslang von Parlamentswahlen ausgeschlossen wurde

...die Entscheidung, eine ranghohe Amtsperson, die sich für das Amt als untauglich erwiesen hat, daran zu hindern, künftig je wieder Parlamentsmitglied zu werden, ist vor allem eine Angelegenheit der Wählerinnen und Wähler...

Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, Januar 2011 - Foto: Wikimedia Commons

Hintergrund

Der frühere litauische Präsident, Rolandas Paksas, wurde 2004 durch ein Amtsenthebungsverfahren aus dem Amt entfernt. Es handelt sich um ein parlamentarisches Verfahren, das es ermöglicht, den Staatschef zu entlassen, wenn er gegen die Verfassung des Landes verstößt.

Litauens Verfassungsgericht stellte unter anderem fest, dass Paksas einem ausländischen Geschäftsmann unrechtmäßig die Staatsbürgerschaft verliehen hatte, um ihn für die Unterstützung seines Wahlkampfs zu entlohnen. Ein weiterer Vorwurf gegen ihn lautete, dass er derselben Person ein Staatsgeheimnis mitgeteilt habe, indem er sie warnte, dass die Behörden gegen sie ermittelten.

Trotz seiner Amtsenthebung beschloss Paksas, bei der Präsidentschafts-Neuwahl zu kandidieren.

Doch vor der Abhaltung der Wahlen änderte das Parlament das Gesetz, um jede Amtsperson, die des Amtes enthoben wurde, daran zu hindern, sich vor Ablauf von mindestens fünf Jahren zum Präsidenten wählen zu lassen. Paksas wurde die Kandidatur untersagt.

Litauens Verfassungsgericht erklärte, dass der Ausschluss gemäß der Verfassung des Landes zulässig sei, jedoch nicht die Fünfjahresfrist – es war stattdessen der Auffassung, dass das Verbot dauerhaft gelten sollte.

Das Parlament änderte auch das Gesetz über die Parlamentswahlen, um jede Amtsperson, die durch ein Amtsenthebungsverfahren aus dem Amt entfernt wurde, von einer Mitgliedschaft auszuschließen.

Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Der Europäische Gerichtshof urteilte, dass Litauen gegen Paksas Rechte verstoßen hat, weil das Verbot der Kandidatur bei Parlamentswahlen „dauerhaft und unumkehrbar“ sei.

Folgemaßnahmen

Im April 2022 erließ Litauens Parlament eine Verfassungsänderung, die sicherstellte, dass jede Person, die des Amtes enthoben wurde, nicht mit einem „dauerhaften und unumkehrbaren“ Verbot, bei Parlaments- und Präsidentschaftswahlen anzutreten, rechnen muss, sondern stattdessen nach einem Zeitraum von „mindestens zehn Jahren“ kandidieren kann.

Angesichts der Zeit, die seit seiner Amtsenthebung vergangen ist, bedeuten diese Veränderungen, dass Rolandas Paksas nun das Recht hat, bei künftigen Parlamentswahlen zu kandidieren.

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