Hintergrund
Dominique und Sylvie Mennesson waren nicht in der Lage, auf natürlichem Weg ein Kind zu bekommen. Leihmutterschaftsverträge sind in Frankreich verboten, darum beschloss das Paar, in den Vereinigten Staaten einen Vertrag abzuschließen, wo das Verfahren legal ist.
Die Leihmutter brachte Zwillingsschwestern zur Welt – Valentina und Fiorella.
Dominique und Sylvie Mennesson wurden auf den US-amerikanischen Geburtsurkunden der Zwillinge rechtmäßig als deren Eltern eingetragen. Doch als sie versuchten, die Daten in das französische Geburtenregister eintragen zu lassen, weigerten sich die französischen Behörden, dem nachzukommen und setzten sich stattdessen mit der Staatsanwaltschaft in Verbindung.
Die Anklagen wurden schließlich nicht weiter verfolgt. Doch Dominique und Sylvie Mennesson waren gezwungen, mehr als ein Jahrzehnt lang Rechtsstreitigkeiten vor den französischen Gerichten bezüglich der Gültigkeit der Geburtsurkunden ihrer Töchter zu durchlaufen.
Valentina und Fiorella wuchsen in Rechtsunsicherheit auf. Ihre Eltern beschwerten sich über Schwierigkeiten bei der Anmeldung zur Sozialversicherung, der Einschreibung der Kinder für die Schulkantine oder ein Freizeitzentrum und bei Anträgen für Familienbeihilfen.
Den Zwillingen wurde außerdem die französische Staatsbürgerschaft verweigert, wodurch Familienreisen erschwert und Bedenken hinsichtlich ihres Rechts, in Frankreich zu bleiben, wenn sie erwachsen werden, aufgeworfen wurden.