Hintergrund
P. B. und J. S. sind ein gleichgeschlechtliches Paar. J. S. arbeitet im öffentlichen Dienst. Kranken- und unfallversichert ist er im Rahmen eines Systems für den öffentlichen Dienst.
Im Jahr 1997 beantragte P. B. bei dem Versicherungsträger für den öffentlichen Dienst, als Angehöriger anerkannt zu werden, – was bedeutet, dass er von seinem Partner finanziell unterstützt wurde – und J. S.’ Versicherungsschutz auf ihn auszudehnen.
Die Einrichtung lehnte P. B.s Unterstützungsantrag ab und erklärte, dass er zurückgewiesen werden muss, weil das Paar gleichen Geschlechts ist.
P. B. legte Beschwerden über seine Behandlung bei den österreichischen Gerichten ein. Er war davon überzeugt, dass der Ausschluss von gleichgeschlechtlichen Paaren von der Erweiterung des Versicherungsschutzes gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstieß.
Im Jahr 2001 wies ein Gericht P. B.s Beschwerde ab. Es urteilte, dass die Behörden das Gesetz korrekt angewandt hatten, indem sie zu dem Ergebnis gelangt sind, dass gleichgeschlechtliche Paare vom Krankenversicherungssystem ausgeschlossen sind.