Hintergrund
Eine junge Familie konnte keine Mutterschaftsbeihilfe erhalten, weil die Mutter keine Ungarin war – obgleich ihr Ehemann und ihre Zwillingssöhne in dem Land geboren wurden.
Der Vater der Jungen, Lajos Weller, hatte im Jahr 2005 im eigenen Namen und im Namen der Neugeborenen, Dániel und Máté, finanzielle Hilfe vom Staat beantragt.
Allerdings lehnten die Behörden ihren Antrag ab und verwiesen auf ein Gesetz, das vorsieht, dass nur Mütter, Adoptiveltern und sonstige Erziehungsberechtigte Hilfen beantragen können.
Weller legte Berufung ein, wurde jedoch erneut abgewiesen. Diesmal erklärten ihm die Behörden, dass nur ungarische Mütter einen Antrag stellen könnten, wenngleich Ausnahmen für Flüchtlinge oder EU-Bürgerinnen, die eine Niederlassungserlaubnis in Ungarn besitzen, gewährt würden.
Wellers Frau lebte legal in dem Land, hatte jedoch keinen dauerhaften Status. Sie war eine Staatsangehörige Rumäniens, das zu der Zeit nicht zur EU gehörte.
Weller beschritt den Rechtsweg, um die Entscheidungen anzufechten, und machte Diskriminierung geltend, doch ein ungarisches Gericht wies seine Beschwerde ab.