Hintergrund
Herr Sporer hatte einen unehelichen Sohn. Als seine Beziehung zur Mutter des Kindes endete, beantragte er das Sorgerecht für ihr gemeinsames Kind. Laut österreichischem Recht wurde jedoch ein Kind, das unehelich geboren wurde, mit wenigen Ausnahmen immer der Mutter zugesprochen. Die Mutter erhielt somit das alleinige Sorgerecht für das Kind.