Hintergrund
Seit ihrem neunten Lebensjahr lebte Y. in einem Heim für geistig behinderte Kinder. Eines Nachts wurde sie durch den Schwiegersohn des Direktors der Einrichtung geweckt (der auf dem Gelände wohnte, aber nicht für die Einrichtung arbeitete). Der Mann zwang Y., ihn in sein Zimmer zu begleiten, sich auszuziehen und Geschlechtsverkehr mit ihm zu haben.
Der Vater von Y., X., ging zur örtlichen Polizei, und verlangte die Einleitung eines Strafverfahrens gegen den Angreifer seiner Tochter. Die Behörden lehnten es jedoch ab, Anklage zu erheben. Laut niederländischem Recht zu dieser Zeit konnten Strafverfahren nur eingeleitet werden, wenn sie vom mutmaßlichen Opfer angestrengt wurden.
Jeder stimmte zu, dass Y. nicht in der Lage war, selbst ein Verfahren anzustrengen. Dessen ungeachtet entschieden die niederländischen Gerichte, dass der Vater keinen Prozess in ihrem Namen anstrengen konnte. Es gab eine Gesetzeslücke, die bedeutete, dass kein Strafverfahren begonnen werden konnte, wenn das Opfer dieses nicht selbst anstrengte.
Der Vater von Y. argumentierte, es müsse Gerechtigkeit bei sexuellem Missbrauch geben.