Hintergrund
Mustafa Kurić war Schuhmacher. Er wurde 1935 in Bosnien-Herzegowina geboren, zog aber im Alter von 20 Jahren nach Slowenien. Nachdem er dort 35 Jahre gelebt hatte, wurde ihm am 26. Februar 1992 automatisch seine Aufenthaltsgenehmigung entzogen, so wie 25.671 weiteren Personen.
Nachdem Slowenien 1991 seine Unabhängigkeit von Jugoslawien erklärt hatte, wurde den Bürgern aus anderen ehemaligen Republiken Jugoslawiens eine Frist für den Erwerb der slowenischen Staatsbürgerschaft gesetzt. Laut Herrn Kurić befand er sich zu dieser Zeit im Krankenhaus und konnte den Antrag nicht stellen. Jene Personen, die die Beantragung der Staatsbürgerschaft versäumten, verloren automatisch ihre „unbefristete" Aufenthaltserlaubnis - ohne davon in Kenntnis gesetzt zu werden.
Plötzlich wurden die „Gelöschten" ausländische Bürger oder Staatenlose, die sich illegal in Slowenien aufhielten. Vielen wurden ihre Papiere abgenommen, andere wurden aus ihren Wohnungen vertrieben, konnten nicht arbeiten oder reisen, verloren persönlichen Besitz oder lebten in ärmlichen Verhältnissen.
Verglichen mit vielen anderen hatte Mustafa Kurić Glück, denn die örtliche Polizei erlaubte ihm, im Land zu bleiben, obwohl er in seiner Gemeinde bleiben musste und ihm im Alter eine Rente verweigert wurde.