Hintergrund
Paula Marckx beglückwünschte sich zu ihrem Glück, als sie im Alter von siebenundvierzig Jahren feststellte, dass sie schwanger war. Aber wenige Monate nach der Geburt ihrer Tochter Alexandra entdeckte Frau Marckx, dass sie - rechtlich gesprochen - [noch] nicht die Mutter des Kindes war.
Der Grund bestand darin, dass Frau Marckx Single war. Ein Schreiben der Behörden erklärte, dass das Kind, da unehelich geboren, nicht automatisch als Frau Marckx Kind betrachtet werde. Sie musste den Rechtsweg beschreiten, um eine Form der Anerkennung zu erlangen.
Frau Marckx war verletzt, dass sie nicht automatisch als Mutter anerkannt wurde, nur weil sie alleinerziehend war. Was noch schlimmer war, sie stellte fest, dass selbst nach Beschreiten dieses Rechtswegs ihr Baby immer noch nicht den gleichen Status haben würde wie ein Baby eines verheirateten Paares. Insbesondere würde Alexandra nicht ihr Erbe antreten können, wenn Frau Marckx sterben sollte.
Als sie sich bei einem Beamten beschwerte, erklärte dieser ihr: „Frauen beschweren sich immer, sind aber nie bereit, sich für etwas einzusetzen.”
Frau Marckx beschloss, aktiv zu werden. Sie reichte Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein.