Menschenhandel
Die Konvention ist ein umfassendes Übereinkommen, dass sich vorrangig mit dem Schutz von Menschen befasst, die Opfer von Menschenhandel geworden sind, sowie der Sicherung ihrer Rechte. Sie zielt außerdem auf die Verhinderung von Menschenhandel und die Strafverfolgung von Menschenhändlern ab.
Die Konvention findet Anwendung auf alle Formen des illegalen Handels, der national oder transnational ist, in Zusammenhang mit dem organisierten Verbrechen steht oder nicht und ungeachtet der Frage, wer das Opfer ist, Frauen, Männer oder Kinder, und ungeachtet der Form der Ausbeutung, sexuellen Ausbeutung, Zwangsarbeit oder Leibeigenschaft, etc.
Die Konvention sieht die Einrichtung eines unabhängigen Überwachungsgremiums („GRETA") vor, das die Einhaltung der Bestimmungen der Konvention durch die Vertragsparteien garantiert.
Internetseite des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels
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