Gewalt gegen Frauen (Istanbul-Konvention)
Dieses als Meilenstein zu betrachtendes Übereinkmmen des Europarats ermöglicht die Schaffung eines Rechtsrahmens auf paneuropäischer Ebene, um Frauen vor allen Formen der Gewalt zu schützen und um Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhindern, strafrechtlich zu verfolgen und zu beenden.
Das Übereinkommen etabliert darüber hinaus einen spezifischen Überwachungsmechanismus („GREVIO"), um eine effektive Umsetzung seiner Bestimmungen durch die Vertragsparteien zu gewährleisten.
- Albanien
- Andorra
- Armenien
- Aserbaidschan
- Belgien
- Bosnien-Herzegowina
- Bulgarien
- Dänemark
- Deutschland
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Georgien
- Griechenland
- Irland
- Island
- Italien
- Kroatien
- Lettland
- Liechtenstein
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
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- Montenegro
- Niederlande
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- Polen
- Portugal
- Republik Moldau
- Rumänien
- Russische Föderation
- San Marino
- Schweden
- Schweiz
- Serbien
- Slowakische Republik
- Slowenien
- Spanien
- Tschechische Republik
- Türkiye
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- Ungarn
- Vereinigtes Königreich
- Zypern