Terrorismus
Der Europarat hat dieses Übereinkommen verabschiedet, um die Wirksamkeit bestehender internationaler Texte zur Bekämpfung des Terrorismus zu erhöhen. Es hat zum Ziel, die Bemühungen der Mitgliedstaaten zur Verhinderung von Terrorismus auf zweierlei Weise zu stärken:
- durch Kriminalisierung bestimmter Handlungen, die zu terroristischen Straftaten führen können, namentlich öffentliche Provokation, Rekrutierung und Ausbildung;
- durch Stärkung der innerstaatlichen (nationalen Gegenmaßnahmen) und internationalen (Änderung der bestehenden Auslieferungs- und Rechtshilfeabkommen und zusätzliche Methoden) Zusammenarbeit.
Die Konvention enthält eine Bestimmung zum Schutz und zur Entschädigung von Terrorismusopfern. Ein Konsultationsprozess ist geplant, um die wirksame Umsetzung und Nachbereitung sicherzustellen.
Albanien
Andorra
Armenien
Aserbaidschan
Belgien
Bosnien-Herzegowina
Bulgarien
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Estland
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Italien
Kroatien
Lettland
Liechtenstein
Litauen
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Russische Föderation
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