Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung
Die Charta verpflichtet die Parteien zur Anwendung von Grundsatzregeln, die die politische, verwaltungstechnische und finanzielle Unabhängigkeit der Gemeinden garantieren. Sie sieht vor, dass der Grundsatz der Selbstverwaltung in den innerstaatlichen Rechtsvorschriften und nach Möglichkeit in der Verfassung anerkannt wird. Die kommunalen Gebietskörperschaften sind durch allgemeine Wahlen zu bestimmen.
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