Folter, erniedrigende und unmenschliche Behandlung
Die Konvention sieht die Einrichtung eines internationalen Komitees vor, das befugt ist, alle Orte aufzusuchen, an denen Menschen durch staatliche Stellen ihre Freiheit entzogen wird. Das Komitee, bestehend aus unabhängigen Sachverständigen, kann Empfehlungen aussprechen und Verbesserungen vorschlagen, um, sofern erforderlich, den Schutz von Personen zu stärken, die Folter und Formen unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe ausgesetzt wurden.
Europäisches Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung
Albanien
Andorra
Armenien
Aserbaidschan
Belgien
Bosnien-Herzegowina
Bulgarien
Dänemark
Deutschland
Estland
Finnland
Frankreich
Georgien
Griechenland
Irland
Island
Italien
Kroatien
Lettland
Liechtenstein
Litauen
Luxemburg
Malta
Monaco
Montenegro
Niederlande
Nordmazedonien
Norwegen
Österreich
Polen
Portugal
Republik Moldau
Rumänien
Russische Föderation
San Marino
Schweden
Schweiz
Serbien
Slowakische Republik
Slowenien
Spanien
Tschechische Republik
Türkiye
Ukraine
Ungarn
Vereinigtes Königreich
Zypern