Folter, erniedrigende und unmenschliche Behandlung
Die Konvention sieht die Einrichtung eines internationalen Komitees vor, das befugt ist, alle Orte aufzusuchen, an denen Menschen durch staatliche Stellen ihre Freiheit entzogen wird. Das Komitee, bestehend aus unabhängigen Sachverständigen, kann Empfehlungen aussprechen und Verbesserungen vorschlagen, um, sofern erforderlich, den Schutz von Personen zu stärken, die Folter und Formen unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe ausgesetzt wurden.
Europäisches Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung
- Albanien
- Andorra
- Armenien
- Aserbaidschan
- Belgien
- Bosnien-Herzegowina
- Bulgarien
- Dänemark
- Deutschland
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Georgien
- Griechenland
- Irland
- Island
- Italien
- Kroatien
- Lettland
- Liechtenstein
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Monaco
- Montenegro
- Niederlande
- Nordmazedonien
- Norwegen
- Österreich
- Polen
- Portugal
- Republik Moldau
- Rumänien
- Russische Föderation
- San Marino
- Schweden
- Schweiz
- Serbien
- Slowakische Republik
- Slowenien
- Spanien
- Tschechische Republik
- Türkiye
- Ukraine
- Ungarn
- Vereinigtes Königreich
- Zypern