San Marino

INKRAFTTRETEN der Europäischen Menschenrechtskonvention
22. März 1989
Anzahl der umgesetzten Fälle*
14
Beispiele
Ordnungsgemäße Regelung einer Inhaftierung ohne Verfahren erforderlich
Giuseppe Toniolo wurde in San Marino fünf Wochen inhaftiert, während er auf seine Auslieferung wartete. Der Straßburger Gerichtshof entschied, das Recht in San Marino habe keine klare Regelung für seine Inhaftierung festgelegt, was bedeutet habe, dass er willkürlich inhaftiert werden konnte, ohne eine Haftentlassung bewirken zu können.
* Diese Zahl umfasst alle Urteile und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (einschließlich gütlicher Einigungen). Das Ministerkomitee des Europarats hat hinsichtlich dieser beschlossen, dass alle notwendigen Folgemaßnahmen getroffen wurden. Quelle: Datenbank der Abteilung zur Umsetzung von Urteilen des EGMR, HUDOC-EXEC.