Der Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention ist ein wichtiger Schritt für die Entwicklung der Menschenrechte in Europa. Seit Ende der 1970er-Jahre wurde dieser Beitritt besprochen und ist schließlich durch den Vertrag von Lissabon zu einer rechtlichen Verpflichtung geworden.
Auch wenn die Europäische Union noch nicht Vertragspartner der Europäischen Menschenrechtskonvention ist und ihre Handlungen demnach nicht in Form einer Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Gerichtshof) vorgebracht werden können, wurden Fragestellungen in Bezug auf das Gemeinschaftsrecht regelmäßig vor dem Gerichtshof und der ehemaligen Europäischen Kommission für Menschenrechte besprochen:
- Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention – Fragen und Antworten
- Website der Informellen Arbeitsgruppe für den Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention (CDDH-UE)
- Bericht der Parlamentarischen Versammlung „Der Einfluss des Vertrags von Lissabon auf den Europarat"
- Die Europäische Union und Menschenrechte
- Informationsblatt über die Rechtsprechung zur Europäischen Union