Björk Eidsdottir gegen Island  | 2012

Journalistin gewinnt in Straßburg Fall zur Meinungsfreiheit

Dies ist großartig.
Dies ist ein wichtiger Sieg für alle, die für die Presse arbeiten.

Björk Eidsdottir, berichtet von Visir, 10. Juli 2012  - © Foto MAN magasín / Ásta Kristjánsdóttir 

Hintergrund

Björk Eidsdottir ist Journalistin. Sie veröffentlichte Anschuldigungen einer Tänzerin aus einem Stripclub, der Eigentümer des Clubs halte seine Mitarbeiterinnen unter Hausarrest und lasse sie als Prostituierte arbeiten. Der Club-Eigentümer verklagte Frau Eidsdottir wegen Verleumdung. Er gewann, und sie wurde angewiesen, Schadenersatz zu leisten.

Urteil des EGMR

Der Artikel betraf eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse. Er sei in gutem Glauben und unter Einhaltung der Sorgfaltspflicht veröffentlicht worden. Insbesondere habe er Mitglieder des Personals des Stripclubs zitiert, und der Eigentümer habe sich verteidigen können. Frau Eidsdottir unter diesen Umständen wegen Verleumdung haftbar zu machen, habe ihr Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt.

Nachbereitung

Die isländischen Behörden organisierten Schulungsseminare für Richter und andere Vertreter von Rechtsberufen in Island, um in Zukunft ähnliche Verletzungen zu vermeiden.

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