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Informationen über die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Die Zusammenfassungen der Texte stellen vereinfachte Darstellungen der Urteile des Europäischen Gerichtshofs dar, die vom Direktorat für Kommunikation des Europarats verfasst werden. Die Texte wurden nicht vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte herausgegeben und sind für diesen nicht bindend. Für die vollständigen Urteile des Gerichtshofs folgen Sie bitte dem an jede Fallzusammenfassung angehängten Link.

 

Informationen über die in den Mitgliedstaaten erfolgten Reformen

Der Einfluss, den Beschwerdeverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auf die nationalen Reformen nehmen, variiert von Fall zu Fall.

Einige der Reformen, die auf der Internetseite beschrieben werden, waren unmittelbare Folgen, die sich aus dem Rechtsfall vor dem Straßburger Gerichtshof ergaben.

Andere Reformen erfolgten jedoch im Kontext weiter gefasster Entwicklungen in den betreffenden Staaten, was bedeutet, dass die Gerichtsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof lediglich ein beitragender Faktor unter vielen war.

Der Zeitpunkt der Reformen variiert ebenfalls abhängig vom jeweiligen Fall. Viele Reformen wurden im Anschluss eines Urteils des Straßburger Gerichtshofs eingeleitet. Andere erfolgten jedoch erst, nachdem ein Mitgliedstaat über eine Beschwerde beim Gerichtshof in Kenntnis gesetzt wurde, aber bevor die Entscheidung erging.

Die Beschreibungen der Reformen, die durchgeführt wurden, basieren vorrangig auf Berichten, die von den Regierungen der betreffenden Staaten eingereicht wurden.

 

Übersetzungen

Die Texte auf dieser Internetseite wurden zunächst in englischer Sprache verfasst und zu einem späteren Zeitpunkt in eine oder mehrere Sprachen übersetzt. Dies kann zu unbeabsichtigten Fehlern geführt haben, die behoben werden, sobald die Organisation von diesen Kenntnis erlangt.

 

Allgemeines

Die Informationen auf dieser Internetseite stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen des Europarats, einschließlich des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, dem Ministerkomitee und der Abteilung für die Durchführung von Urteilen.

Wir entschuldigen uns für alle Ungenauigkeiten in den Inhalten, um deren Behebung wir uns umgehend bemühen werden, sobald wir von diesen Kenntnis erlangen.

 

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