Hintergrund
Ilnar Gorelishvili schrieb regelmäßig eine Kolumne für eine Zeitung, die darauf abzielte, Korruption im öffentlichen Dienst aufzudecken. Ein Artikel, veröffentlicht im Juli 2000, betraf einen Politiker mit engen Verbindungen zur Regierung und seinen Besitz mehrerer Grundstücke. Der Artikel schloss ein Foto seines Sommersitzes ein, der als „Palast" beschrieben wurde. Frau Gorelishvili verglich den Wert der Grundstücke mit dem Gehalt des Politikers, stellte in Frage, ob er allein mit seinem Gehalt im öffentlichen Dienst so viel Vermögen habe erwerben können, und mutmaßte, das Eigentum könne auf politische Korruption zurückzuführen sein.
Der Politiker verklagte Frau Gorelishvili und ihren Redakteur wegen Verleumdung. Die georgischen Gerichte entschieden zugunsten des Politikers. Sie wiesen die beiden Journalisten an, Schadensersatz zu leisten und eine Richtigstellung zu veröffentlichen.
Frau Gorelishvili wandte sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.