Hintergrund
Snežana Boucke hatte eine uneheliche Tochter namens Kristina geboren. Sie hatte eine gerichtliche Anordnung erwirkt, die besagte, dass Kristinas Vater Kindesunterhalt zahlen musste. Dreizehn Jahre später hatten es die Behörden immer noch versäumt, den Vater zur Zahlung des Kindesunterhalts zu veranlassen. Frau Boucke erwirkte eine weitere gerichtliche Anordnung, aber auch diese wurde nicht durchgesetzt.
Snežana und Kristina Boucke trugen ihren Fall dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vor.